Das bestimmt die Satzung

Die wesentlichen Passagen der im Genossenschaftsregister eingetragenen Satzung der naturgucker.de gemeinnützigen eG als Basis ihrer Arbeit lauten wie folgt:
 

Absatz 2.1

Gegenstand (der Genossenschaft) ist die Förderung eines nachhaltigen Naturschutzes, des Biotop- und Artenschutzes sowie die Förderung der Bildungs- und Forschungsarbeit in den genannten Bereichen. 
 

Absatz 2.2

Die Genossenschaft verwirklicht den Gegenstand insbesondere durch:

  • das Erforschen der Grundlagen des Natur-, Biotop- und Artenschutzes
     
  • die Vermehrung des Wissens über die Arten- und Lebensraumvielfalt als Teil der Biodiversität
     
  • die Förderung der dazu notwendigen Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenorganisation zu Arten und Lebensräumen
     
  • den Aufbau und Betrieb einer Community-Plattform für naturbeobachtende Menschen, insbesondere auch im Internet
     
  • öffentliches Vertreten und Verbreiten der Ziele des Naturschutzgedankens
     
  • die Förderung des Naturschutzgedankens unter der Jugend und im Bildungsbereich
     
  • Kooperation mit anderen in den genannten Bereichen tätigen Vereinen, Gesellschaften, Organisationen inklusive der Mittelweiterleitung an in- und ausländische Körperschaften im Rahmen von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung
     

Absatz 2.3

Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist überparteilich und überkonfessionell. Die Gesellschaft verfolgt den Unternehmensgegenstand selbstlos und nicht in erster Linie zu eigenwirtschaftlichem Zweck. Sie begünstigt keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten.