Bilder/Videos als Belege zu Beobachtungen

Wichtiger Hinweis: Bei den auf unseren Hilfeseiten gezeigten Abbildungen handelt es sich um Bildschirmfotos (Screenshots). Eine Bedienung der Seite ist darüber nicht möglich. Um die erläuterten Details umzusetzen, rufen Sie bitte unsere Seite naturgucker.de auf und führen Sie die Aktionen dort durch. Zum Öffnen der Seite bitte hier klicken.


 

Dass zu einer Sichtung Belegfotos oder -videos auf naturgucker.de vorliegen, wird bei der entsprechenden Beobachtung mit einem blauen Kamerasymbol angezeigt, siehe Markierung #1.

Ein Bild oder Video wird automatisch zu einem Beobachtungsbeleg, wenn das Aufnahmedatum, die gezeigte Art und das Gebiet, in welchem das entsprechende Bild/Video aufgenommen wurde, mit den Daten einer Beobachtung übereinstimmen. Diese Verknüpfung zwischen Beobachtung und Belegmedium nimmt naturgucker.de automatisch vor.

Wenn Sie also eine Belegaufnahme oder gleich mehrere zu einer Beobachtung angefertigt haben, brauchen Sie nach dem Erfassen der Beobachtung nur das oder die entsprechenden Bild(er)/Video(s) neu hochzuladen 

Hinweis: Falls Sie zuerst das Bild oder Video hochladen und anschließend separat die Beobachtung erfassen, wird die systeminterne Verknüpfung zwischen Bild/Video und Beobachtung erst mit einiger Verzögerung hergestellt. Spätestens am nächsten Tag sollte sie angezeigt werden. Wird ein Bild/Video oder eine Beobachtung nachträglich verändert, geht die Verknüpfung zwischen Beobachtung und Belegbild/-video oft erst einmal verloren, wird aber ebenfalls spätestens bis zum nächsten Tag neu erstellt und ist dann sichtbar.

Deshalb unser Tipp: Erst die Beobachtung(en) erfassen und dann Fotos und/oder Videos hochladen! Oder Sie erzeugen beim Hochladen der Bilder/Videos zeitgleich eine Beobachtung. Wie das geht, können Sie hier nachlesen.

Technische Hintergrundinfo: Die Verknüpfungsherstellung ist rechenintensiv und würde die Erfassung von neuen Beobachtungen deutlich verlangsamen. Deshalb werden die Verknüpfungen zu Beobachtungen nur einmal nachts berechnet. Beim Hochladen von Bildern/Videos wird die Verknüpfung zu bestehenden Beobachtungen sofort erstellt. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zu Fotos/Videos unten im Formular gleich die Beoabchtungsdaten eingeben.

Wie viele Belegbilder/-videos kann es geben und von wem sind sie?

Die Anzahl der Belegbilder/-videos pro Beobachtung ist nicht begrenzt. Es kann zudem durchaus vorkommen, dass auch Bilder/Videos anderer Beobachter*innen zur selben Art, die im selben Gebiet am selben Datum angefertigt wurden, als Belegbilder angezeigt werden. Das heißt, Belegbilder/-videos sind Belege für das Vorkommen einer Art in einem Gebiet an einem bestimmten Tag und somit nicht für die Beobachtungen einer einzelnen Person. Denn die Art kann im Gebiet am entsprechenden Tag von mehreren Beobachter*innen gesehen (und fotografiert/gefilmt) worden sein. Somit handelt es sich nicht um einen Fehler des Systems, wenn zu Ihren Beobachtungen Belegbilder/-vidoes anderer Fotograf*innen vom selben Tag aus demselben Gebiet und zur selben Art angezeigt werden.

Generelle technische Hinweise

Nur im System angemeldete Nutzer*innen können Bilder und Videos hochladen. Betrachtet werden können die Fotos und Filme hingegen von allen Seitenbesucher*innen, also auch von nicht angemeldeten Anwender*innen.

Bilder, die Sie hochladen, dürfen nicht größer als 10 MB sein und sollten im jpg-Format vorliegen.

Videodateien dürfen eine Größe von 50 MB nicht überschreiten. Unterstützt werden die Dateiformate mov und mp4. Achten Sie bitte darauf, dass mit Smartphones aufgenommene Videos nicht um 90° verdreht sind.

Tondokumente, zum Beispiel im wav- oder mp3-Format, können nicht hochgeladen werden. Bitte wandeln Sie diese Dateien zunächst in die beiden unterstützten Videoformate mov oder mp4 um. Solche Videos müssen außerdem je ein Standbild enthalten und dürfen nicht nur aus einer Tonspur bestehen, da sie anderenfalls nicht auf naturgucker.de angezeigt werden können.

Und ganz wichtig: Bitte laden Sie nur Bilder/Videos hoch, bei denen Sie selbst der/die Rechteinhaber*in sind!